Kokobelly Logo

FAQ

Hier findet ihr die häufigsten Fragen und Antworten zu unseren Angeboten. Die passende Antwort ist nicht dabei? Dann schreibt eine E-Mail an: kurse@kokobelly-mainz.de oder nutze das Kontaktformular

Kurse allgemein

Was passiert, wenn ich kurzfristig aus gesundheitlichen Gründen nicht am Kurs teilnehmen kann?

Je nachdem können wir versuchen einen Ersatz für deinen Platz zu finden. Sollte dies aber nicht möglich sein, wird bis zum 31.10.2025 die volle Kursgebühr berechnet werden, da die Krankenkassen diesen dann nicht tragen.

Kann ich verpasste Stunden in einem anderen Kurs nachholen?

Leider ist das in der Regel nicht möglich, da die Kurse sonst ins Ungleichgewicht kommen und unsere Räumlichkeiten nicht ausreichend Kapazitäten haben.

Kann ich mein Baby mitbringen zum Rückbildungskurs (ohne Kind), wenn ich keine Betreuung habe?

Ja, das ist vereinzelt in Rücksprache mit der Kursleitung möglich.

Muss ich gegen Vorlage einer Krankschreibung die verpassten Kursstunden noch bezahlen?

Bis zum 31.10.2025 ja, da wir diese von den Krankenkassen nicht bezahlt bekommen. Gerne könnt ihr mit der Krankschreibung versuchen den Eigenanteil von eurer Krankenkasse zurückerstattet zu bekommen.

Wofür ist eigentlich das Sepa Lastschriftmandat?

Im Falle das du eine Kursstunde verpasst (Krankheit etc.), musst du für diese bis zum 31.10.2025 selbst aufkommen. Nach Beendigung des Kurses werden alle anwesenden Stunden bei deiner Krankenkasse direkt abgerechnet und die ausgefallenen Stunden dann entsprechend eingezogen.
Ab dem 1.11.2025 ist die Abrechnung der abwesenden Stunden noch in Klärung. Darum behalten wir uns die Erhebung der Daten vor. Sollten Kosten auf dich zukommen, werden wir uns per E-Mail an dich wenden.
Bei Privatversicherten Kursteilnehmer*innen wird darüber die komplette Kursgebühr eingezogen.

Gibt es Wartelistenplätze für unsere Kurse?

Ja, für all unsere Kurse haben wir Wartelisten. Sollte ein Platz frei werden, wird eine Rundmail rausgeschickt und dann geht es nach dem Prinzip „First come – first save“.

Kann ich mich für einen Rückbildungskurs vormerken lassen, obwohl ich noch nicht geboren habe?

Nein, das geht nicht. Da die Nachfrage so hoch ist, können wir eine Vormerkung nicht berücksichtigen. Wir aktualisieren regelmäßig unser Kursangebot, so dass Jede bisher noch einen Platz gefunden hat.

Wie lange habe ich Zeit einen Rückbildungskurs zu machen, damit die Krankenkasse diesen übernimmt?

Du hast 9 Monate nach Geburt Zeit deinen Kurs zu absolvieren. Sollte der Kurs erst so spät begonnen werden, das er über die Frist hinausgeht musst du mit deiner Krankenkasse persönlich in Kontakt treten und nach Kulanz fragen. Wir können in diesem Fall dann die restlichen Stunden nur per Selbstzahlerrechnung ausstellen.

Gibt es eine Pause bei den Wochenendkursen?

Ja, es gibt eine Pause von einer Stunde.

Was soll ich zum Kurs mitbringen?

Geburtsvorbereitung: Bequeme Kleidung und Handtuch (Wasser und Snacks werden gestellt)
Rückbildung: Sportkleidung, Handtuch oder eigene Matte, etwas zu Trinken.

Wird jeder Kurs von meiner Krankenkasse übernommen?

Der Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs wird in der Regel von deiner Krankenkasse übernommen. Solltest du zwei Geburtsvorbereitungskurse besuchen, werden insgesamt 14h übernommen, der Rest muss auch wieder selbst getragen werden.

Partner*innengebühr

Wie setzt sich die Partner*innengebühr zusammen?

Wir berechnen pro Stunde 15 €, somit wird je nach Partner*innenstunden entsprechend faktorisiert.

Muss ich die Partner*innengebühr bezahlen, wenn mein/e Partner*in am Kurs nicht teilnehmen kann, oder nur an einem Termin?

Ja, da all unsere Kurse mit Partner*in ausgerichtet sind. Gerne kannst du ein anderes Familienmitglied bzw eine Person mitbringen, die dich bei der Geburt begleiten wird.

Muss ich die Partner*innengebühr selbst überweisen, oder wird die eingezogen durch das Sepa Lastschriftmandat?

Ja, aufgrund der Vielzahl der Anmeldungen ist es uns nicht möglich, diese einzeln einzuziehen. Daher bitte auf das genannte Konto die Partner*innengebühr mit Angabe des Namens der Kursteilnehmer*in eigenständig überweisen.

Wird die Partner*innengebühr von der Krankenkasse übernommen?

Das entscheidet jede Krankenkasse individuell. Daher fragt bei der eigenen und der/des Partner*in nach.

Was passiert im Krankheitsfall oder kurzfristiger Absage?

Die Partner*innengebühr ist eine Eigenleistung und bei Nichtteilnahme/ Absage gelten die unterschriebenen AGB und die Kursgebühr wird nicht oder in Teilen zurückgezahlt.

Lasern

Kann ich mein Baby zum Lasern mitbringen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Bitte habt das Kind aber vorher ausreichend gestillt/gefüttert und gewickelt, da die Slots knapp getaktet sind und wir da nicht viel Spielraum haben mit Verzögerungen bis die nächste Person ihren Termin hat.

Hast du schon gesehen?

Wir bieten eine Lasersprechstunde mittwochs und freitags an. Mehr Informationen findest du hier.

Immer dienstags von 11:30-12:30 Uhr gibt es ein Milchcafé in unserer Praxis.

Bitte beachte auch unser vielfältiges Kursangebot durch unsere externen Dozent*innen (Rückenfitness, Musikgarten und co.) in der Schwangerschaft und nach der Rückbildung.